ERNÄHRUNGSTHERAPIE §43 SGB V
Sie haben gesundheitliche Einschränkungen und möchten diese lindern?
Eine Ernährungstherapie kann Ihre Lebensqualität bei bestehenden Erkrankungen günstig beeinflussen. Durch meine Zertifizierung und mit der Notwendigkeitsbescheinigung §43 SGB V bezuschusst die Krankenkasse Ihre individuelle Ernährungstherapie.
Folgende Erkrankungen zählen dazu:
Übergewicht/Adipositas
Untergewicht/Mangelernährung
Diabetes mellitus Typ II und Insulinresistenz
Fettstoffwechselstörungen z.B. erhöhte Cholesterin- und Triglyceridwerte,
Verbesserung bestimmter Blutparameter z.B. Eisen
Metabolisches Syndrom (Übergewicht, erhöhte Blutfettwerte, Bluthochdruck)
Lebensmittelunverträglichkeiten, Lactoseintoleranz, Fruktosemalabsorption, Histaminintoleranz
Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes, Reizdarm, Colitis Ulcerosa
Lebensmittelallergien
Rheumatische Erkrankungen
Gicht und erhöhte Harnsäurewerte
Osteoporose
Krebserkrankungen
WAS ICH ANBIETE:
Zusammen erarbeiten wir ein passendes Ernährungskonzept unter Berücksichtigung Ihres Beschwerdebildes nach Ihren persönlichen Vorlieben und erstellen einen individuellen Beratungsplan.
WEITERE INFORMATIONEN
Sie haben Ihr Beschwerdebild nicht gefunden?
Dann sprechen Sie mich an, ich unterstütze Sie gerne!
Kommt eine Ernährungstherapie für Sie in Frage?
Der Arzt hat bei Ihnen eine Vorerkrankung festgestellt, die durch Veränderung der Ernährungsweise günstig beeinflusst werden kann?
In diesem Fall kann als ergänzende Maßnahme zur medizinischen Behandlung eine ernährungstherapeutische Beratung in Anspruch genommen werden. Die Krankenkassen beteiligen sich nach §43 SGB V in unterschiedlicher Höhe an den Kosten (siehe unten).
Wie gelange ich zur Beratung und zur Bezuschussung?
Auch da helfe ich Ihnen gerne weiter! Nutzen Sie dazu das Kontaktformular unten oder rufen Sie mich an.
BEZUSCHUSSUNG
Mit einer ärztlichen Verordnung, einer Notwendigkeitbescheinigung, erhalten Sie durch meine Zertifizierung als VDOE-Ernährungsberaterin einen Zuschuss von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Bitten Sie Ihren Arzt um eine Zuweisung zur Ernährungstherapie mit einer Notwendigkeitsbescheinigung § 43 SGB V.
Diese Überweisung belastet das Budget des Arztes nicht.